Die KassenSichV-Verordnung ist eine Verordnung des deutschen Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt.
Ab dem 30. September 2020 müssen Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code muss auf jeden Verkaufsbeleg gedruckt werden. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Gut aufgestellt für die Zukunft
AlfaPro NEXT erfüllt die Anforderungen der neuen Kassenrichtlinie und verfügt über eine cloudbasierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung). Es wurde eine Kopplung zu einer zertifizierten externen Partei eingerichtet. Dadurch ist AlfaPro NEXT ein sehr gut geeignetes und zukunftssicheres Softwarepaket für u. a. Cash und Carry-Märkte.
Wenn Sie mehr über diese Kopplung und über AlfaPro NEXT erfahren möchten, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen!